Auch ich bin ein B

Da fahren sie, die Traktoren, da strahlen sie, die Leute, da tanzen sie, die Freudigen. Ein kleines gallisches Dorf feiert sich selbst. Als aussenstehender Beobachter fragt man sich unterdessen, ob man das nun gut oder schlecht finden soll. Eine amüsante Notiz mit bitterem Beigeschmack aus der Rubrik Heimgeschichten.

Jemand entscheidet, Menschen, die ein Asylgesuch gestellt haben, sollen in einer Militäranlage untergebracht werden. Im Dorf, wo die ausgewählte Militäranlage steht, formiert sich derweil Widerstand. Man fühlt sich übergangen und will dem eigenen Recht Nachdruck verleihen, ein bizarres, wenn man von der Thematik abstrahieren könnte gar amüsantes, Theater nimmt seinen Lauf. Und vorläufig fällt der Vorhang nach der Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens durch den Kanton: Vorerst kommen sie nicht in das Dorf, diese zusätzlichen Asylanten.

Nun, wie heute eigentlich bei allen Angelegenheiten, gibt es wie geschrieben auch in diesem Fall die juristische Seite. Man darf nur, was gesetzlich erlaubt ist und gesetzlich ist mittlerweile relativ viel geregelt und daher zumindest nur noch eingeschränkt erlaubt. Ob dieses Regulativ insgesamt zu dicht oder zu lückenhaft ist, soll an anderer Stelle diskutiert werden. Absolut notwendig und nicht antastbar ist hingegen die Grundlage, dass geschriebenes und in Kraft gesetztes Recht gilt und entsprechend eingehalten wird – von allen Parteien. Dies muss auch in diesem Fall so sein. Auch die Behörden haben sich daran zu halten.

Die andere Seite, die emotionale, die mit den Gefühlen, präsentiert sich logischerweise subjektiver. Bei aller Möglichkeit der subjektiven Unterwanderung eines Urteils, bleibt objektiv doch ein sehr bitterer Beigeschmack. Denn nach Betrachtung der qualitativ hochstehenden Bildsequenzen der zuständigen lokalen, kantonalen, überregionalen Zeitung muss man bezweifeln, ob es allen Beteiligten lediglich um die Überprüfung der Rechtsgrundlagen ging, weil sie etwa zu wissen schienen, dass hier juristisch nicht alles einwandfrei sein könnte. Vielmehr gewinnt der Zuschauende den Eindruck, dass das Behördenwillkür-Argument lediglich genussvoll vorgeschoben wird, um die weniger hehren Gründe nicht allzu eindeutig in den Vordergrund stellen zu müssen. Denn eigentlich kann man in diesem Land ja davon ausgehen, dass es für das Einholen und anschliessende Einreichen einer juristischen Begutachtung keines Traktorenaufmarsches, keines Transparentendschungels, keines symbolischen Flaggenhissens und keines Fackelmarsches bedarf. So liegt man wohl nicht gänzlich falsch, wenn man den Schluss zieht, dass hier einmal mehr eine Gemeinde nach dem Prinzip “not in my backyard” lebt. Dass die Asylantenzahlen steigen, ist ebenso Fakt, wie die Unmöglichkeit für einen Rechtsstaat, die Asylstellenden gleich wieder auszuweisen – und auf den Rechtsstaat möchten sich die engagierten Gemeindeverteidiger ja berufen…nur haben sie dabei vielleicht vergessen, dass dieser Rechtsstaat auch Asylanten einige Rechte einräumt, ob man das nun gut oder schlecht findet. So bleibt man leicht kopfschüttelnd und stirnenrunzelnd zurück bei der Interpretation der “Siegerreaktionen”. Wem hat dieses Kesseltreiben wirklich etwas gebracht?

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